Um Menschen zur beruflichen Weiterbildung und individuellen Kompetenzentwicklung zu motivieren, gibt es verschiedene Förderprogramme, die sie dabei finanziell unterstützen.

Diese Weiterbildungsunterstützungen können als Zuschüsse, Stipendien oder Kredite gewährt werden und werden von unterschiedlichen Stellen getragen.

Auch wir haben ein Interesse daran, dass Ihre Weiterbildung bei uns unterstützt wird und möchten Ihnen im Folgenden Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen:

Newsbild_WF_Photo-by-Kaboompic.com-from-Pexels Förderprogramme

Förderprogramme

Der Bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert mit europäischen Mitteln die „Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung“.
Adressiert werden Menschen, die sich beruflich neu ausrichten wollen, einen Job-Wiedereinstieg planen, einen Berufsabschluss nachholen wollen, eine Nachqualifikation erwerben wollen oder eine berufliche Qualifikation aus dem Ausland anerkennen lassen wollen.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

Es gibt zwei Zugänge:

  1. den individuellen Zugang und
  2. den betrieblichen Zugang

In Nordrhein-Westfalen ist der Anspruch auf einen „Bildungsurlaub“ im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AwbG) geregelt. Beschäftigte können demnach einmal im Jahr einen Bildungsurlaub beantragen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Wichtig ist, dass diese Bildungsmaßnahmen von einem dafür anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt werden. Einzelne Angebote, wie Seminare, müssen ebenfalls dementsprechend anerkannt sein. Teilnehmen können Menschen, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind und wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Die Weiterbildung muss an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei Ausnahmen an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, bei mind. 6 Stunden/Tag)
  • Die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht weiter als 500km von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden
  • Mind. 6 Monate Beschäftigungszeit in einem Betrieb von mind. 10 Mitarbeitenden
  • Bis zu 5 Tage Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber

Das Aufstiegs-BAföG ist ein Äquivalent zum klassischen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und erfolgt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Adressiert werden Personen in Voll- und Teilzeit, die eine anspruchsvolle berufliche Fortbildung anstreben. Darunter fallen berufliche Abschlüsse, die über dem Qualifikationsniveau von Facharbeiter:innen, Gesell:innen und Gehilfenprüfungen liegen. Beispiele für infrage kommende Abschlüsse sind Techniker:in, Programmierer:in oder Betriebswirt:in.

Interessierte Personen müssen eine Vorqualifikation nachweisen und dürfen maximal einen Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss haben.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Gefördert werden: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt, Kinderbetreuung
  • Gefördert wird in Form eines Darlehens oder Zuschusses
  • Vorqualifikation muss vorhanden sein
  • Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen
  • Drei Fortbildungsstufen:
    1. Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden)
    2. Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
    3. Master Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Vermittlung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und Teilnehmer:innen berufliche Perspektiven ermöglichen.  

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen dafür zugelassen sein und die Bildungseinrichtung benötigt eine Zulassung für diese Art der Förderung. 

Die wichtigsten Informationen in Kürze:  

  • Gefördert werden Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen, die einen Bildungsgutschein erhalten haben (z.B. Menschen, die in den Beruf zurückkehren) 
  • Bildungsgutscheine werden von den jeweiligen Berater:innen vergeben 
  • Potenziell gefördert werden Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuung 

Weitere Informationen

Webseite Agentur für Arbeit

Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagierte, junge Fachkräfte, die ihre Kompetenzen nach der Berufsausbildung noch weiter ausbauen wollen. Gefördert werden anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein Beispiel dafür sind fachübergreifende, berufliche relevante Kompetenzen wie Qualitätsmanagement oder Softwarekenntnisse. 

Die wichtigsten Informationen in Kürze:  

  • Gefördert werden junge Menschen mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung 
  • Förderfähig sind Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren, IT-Bonus 

„Zukunftsstarter“ ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit, die junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren fördert ihren Berufsabschluss nachzuholen.  

Die wichtigsten Informationen in Kürze: 

  • Gefördert werden: junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren, die geringqualifiziert sind 
  • Qualifizierungen in Voll- und Teilzeit 

Weitere Informationen

Webseite Agentur für Arbeit

Möchten Sie sich gerne weitere Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten einholen oder suchen eine Beratung zu Fördermaßnahmen, dann schauen Sie sich gerne auf der Website der Weiterbildungsberatung Nordrhein-Westfalen um.

Beratungsstelle NRW

Wenn Sie hier noch nicht fündig geworden sind, können Sie auch die Programmsuche für Weiterbildungsförderung der Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen nutzen.

Webseite Weiterbildungsberatung NRW

Unsere Angebote:

Bei Fragen zu unseren Weiterbildungsangeboten und Fördermöglichkeiten, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

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