Um Menschen zur beruflichen Weiterbildung und individuellen Kompetenzentwicklung zu motivieren, gibt es verschiedene Förderprogramme, die sie dabei finanziell unterstützen.
Diese Weiterbildungsunterstützungen können als Zuschüsse, Stipendien oder Kredite gewährt werden und werden von unterschiedlichen Stellen getragen.
Auch wir haben ein Interesse daran, dass Ihre Weiterbildung bei uns unterstützt wird und möchten Ihnen im Folgenden Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen:
Förderprogramme
„Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.“.
Adressiert werden Menschen mit niedrigeren Einkommen, die sich individuell weiterbilden möchten.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Die Beratung zum individuellen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endet zum 30. Juni 2024.
Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden - Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Es gibt zwei Zugänge:
- den individuellen Zugang und
- den betrieblichen Zugang
Weitere Informationen
In Nordrhein-Westfalen ist der Anspruch auf einen „Bildungsurlaub“ im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AwbG) geregelt. Beschäftigte können demnach einmal im Jahr einen Bildungsurlaub beantragen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Wichtig ist, dass diese Bildungsmaßnahmen von einem dafür anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt werden. Einzelne Angebote, wie Seminare, müssen ebenfalls dementsprechend anerkannt sein. Teilnehmen können Menschen, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind und wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Die Weiterbildung muss an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei Ausnahmen an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, bei mind. 6 Stunden/Tag)
- Die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht weiter als 500km von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden
- Mind. 6 Monate Beschäftigungszeit in einem Betrieb von mind. 10 Mitarbeitenden
- Bis zu 5 Tage Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber
Weitere Informationen
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Äquivalent zum klassischen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und erfolgt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Adressiert werden Personen in Voll- und Teilzeit, die eine anspruchsvolle berufliche Fortbildung anstreben. Darunter fallen berufliche Abschlüsse, die über dem Qualifikationsniveau von Facharbeiter:innen, Gesell:innen und Gehilfenprüfungen liegen. Beispiele für infrage kommende Abschlüsse sind Techniker:in, Programmierer:in oder Betriebswirt:in.
Interessierte Personen müssen eine Vorqualifikation nachweisen und dürfen maximal einen Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss haben.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt, Kinderbetreuung
- Gefördert wird in Form eines Darlehens oder Zuschusses
- Vorqualifikation muss vorhanden sein
- Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen
- Drei Fortbildungsstufen:
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden)
- Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
- Master Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
Weitere Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Vermittlung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und Teilnehmer:innen berufliche Perspektiven ermöglichen.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen dafür zugelassen sein und die Bildungseinrichtung benötigt eine Zulassung für diese Art der Förderung.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen, die einen Bildungsgutschein erhalten haben (z.B. Menschen, die in den Beruf zurückkehren)
- Bildungsgutscheine werden von den jeweiligen Berater:innen vergeben
- Potenziell gefördert werden Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuung
Weitere Informationen
Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagierte, junge Fachkräfte, die ihre Kompetenzen nach der Berufsausbildung noch weiter ausbauen wollen. Gefördert werden anspruchsvolle, meist berufsbegleitende Weiterbildungen. Ein Beispiel dafür sind fachübergreifende, berufliche relevante Kompetenzen wie Qualitätsmanagement oder Softwarekenntnisse.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden junge Menschen mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
- Förderfähig sind Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren, IT-Bonus
Weitere Informationen
„Zukunftsstarter“ ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit, die junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren fördert ihren Berufsabschluss nachzuholen.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden: junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren, die geringqualifiziert sind
- Qualifizierungen in Voll- und Teilzeit
Weitere Informationen
Mit dem Förderprogramm Fit für die Zukunft bietet die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Unternehmen schnelle und unbürokratische Unterstützung, um ihre Transformationsprozesse in Richtung Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu gestalten. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Unternehmen, Beratung in zentralen Bereichen wie Green Economy, Digitalisierung, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung zu erhalten.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden:
Unternehmen mit Sitz in den JTF-Gebieten Rheinisches Revier (Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg) und Nördliches Ruhrgebiet (kreisfreie Stadt Bottrop, Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen). - Förderinhalte:
Die Beratung muss mindestens einen der vier Themenbereiche umfassen:- Green Economy
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Personalentwicklung
- Förderhöhe:
Bis zu 60 % der Kosten (Standardeinheitskosten) für maximal 15 Beratungstage werden durch das Programm übernommen. - Beratung und Antragstellung:
Für weitere Informationen und den Erhalt des Beratungsschecks ist ein Termin bei einer FFZ-Beratungsstelle erforderlich. Nach Durchführung der Beratung kann die anteilige Kostenerstattung bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden.
Weitere Informationen
Möchten Sie sich gerne weitere Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten einholen oder suchen eine Beratung zu Fördermaßnahmen, dann schauen Sie sich gerne auf der Website der Weiterbildungsberatung Nordrhein-Westfalen um.
Weitere Informationen
Beratungsstelle NRW
Wenn Sie hier noch nicht fündig geworden sind, können Sie auch die Programmsuche für Weiterbildungsförderung der Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen nutzen.
Unsere Angebote:
Bei Fragen zu unseren Weiterbildungsangeboten und Fördermöglichkeiten, wenden Sie sich gerne direkt an uns.