Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen wie bspw. Seminaren, Konferenzen, Tagungen sowie digitalen Formaten und der WZLforum gGmbH. Es regelt darüber hinaus sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma WZLforum gGmbH und ihren Auftraggebern für jegliche Veranstaltungsdienstleistungen (Full Service wie Einzelleistung) und sonstigen von der WZLforum gGmbH übernommenen Tätigkeiten sowie für damit zusammenhängende Leistungen (s.u. Zusatz für Auftraggeber/Vertragspartner).
Anmeldung/Anmeldebestätigung
Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen können online, per E-Mail, App, Post, Fax oder telefonisch (nur Reservierung) vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung der WZLforum gGmbH (elektronisch oder postalisch) nach einer vorherigen Anmeldung rechtsverbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, bei Anmeldungen von Unternehmen mit beraterischer Tätigkeit und konkurrierenden Institutionen zu prüfen, inwiefern sie in Konkurrenzsituation zu den beteiligten veranstaltenden Partnern stehen und eine Teilnahme zu verweigern bzw. eine Anmeldung zu stornieren.
Jeder rechtverbindlichen Anmeldung liegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Teilnahmebescheinigung
Teilnehmende erhalten auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung der WZLforum gGmbH.
Zahlungen
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzüge per Überweisung zu zahlen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Teilnehmers. Bei nicht erfolgender Zahlung behält sich die WZLforum gGmbH eine Stornierung und Weitergabe des Platzes vor. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist die WZLforum gGmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. In der Gebühr sind die in der Vorankündigung der Veranstaltung benannten Leistungen enthalten, regelmäßig nicht enthalten sind beispielsweise Übernachtungs- und Reisekosten.
Im Rahmen der Bestellungen über den Webshop der Campus Forum GmbH werden außerdem die Möglichkeiten zur Zahlung via Paypal , Stripe (Kreditkarte, giropay, Sofort Überweisung) sowie direkte Banküberweisung angeboten. Im Falle der Transaktion via Paypal oder Stripe wird diese über den Zahlungsanbieter unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt.
Weitere Hinweise ergeben sich aus dem Bestellvorgang.
Widerruf / Rücktritt
Den Teilnehmenden von Weiterbildungsveranstaltungen steht ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Eingang der schriftlichen Anmeldung (online, E-Mail, App, Post, Fax). Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Veranstaltung bei Anwesenheit des Teilnehmenden beginnt. Unabhängig von dem Widerrufsrecht haben Teilnehmende das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Nach Erlöschen des Widerrufsrechts ist ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich und die volle Teilnahmegebühr wird in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt bis zu einer Woche (7 Kalendertage) vor dem Beginn der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr auf 100,00 Euro reduziert.
Absage einer Weiterbildungsveranstaltung durch die WZLforum gGmbH / Programmänderung
Die WZLforum gGmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder in digitalisierter Form anzubieten. Teilnehmende werden umgehend davon unterrichtet (telefonisch und schriftlich).
Die WZLforum gGmbH wird, soweit möglich, Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. Orten benennen. Bei Zustimmung durch die Teilnehmenden, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Bei Nichtzustimmung erhalten Teilnehmende die gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Den Teilnehmenden an einer gebuchten Präsenzveranstaltung, die nach Buchung digitalisiert wird, wird freigestellt, ob Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren oder beibehalten möchten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung oder dem Ablauf einer Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat, behält sich die WZLforum gGmbH vor.
Urheberrechte
Die Weiterbildungs- und Veranstaltungsunterlagen und -dateien (print wie digital) sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Dokumente ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der WZLforum gGmbH gestattet.
Die WZLforum gGmbH besitzt die Urheberrechte an Video- und Audioaufnahmen, die von der WZLforum gGmbH produziert wurden bzw. im Studio der WZLforum gGmbH aufgenommen wurden sowie an Aufzeichnungen von digitalen Veranstaltungen, die von oder mit der WZLforum gGmbH durchgeführt und von dieser aufgezeichnet wurden. Weitere darüber hinaus gehende Absprachen und mögliche Übertragungen von Nutzungsrechten an Dritte regeln projektbezogene Lizenzvereinbarungen.
Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autor:innen und Referent:innen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die WZLforum gGmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
Für Sach- und Vermögensschäden, die die WZLforum gGmbH zu vertreten hat, haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Die Website der WZLforum gGmbH enthält Links zu Webseiten Dritter. Die WZLforum gGmbH stellt diese Links als erweiterten Service zur Verfügung. Die WZLforum gGmbH hat keinen Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Webseiten von Drittanbietern und haftet demnach nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort getätigten Angaben.
Speicherung und Verwendung von Daten
Die WZLforum gGmbH behandelt personenbezogene Daten vertraulich und wird sie nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Es erfolgt eine Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu organisatorischen Zwecken der WZLforum gGmbH und zur zukünftigen Information über Angebote der WZLforum gGmbH. Teilnehmende haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der Daten zu widerrufen und der zukünftigen unverlangten Zusendung von Informationsmaterial zu widersprechen.
Sonstiges
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner:innen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf die mündlich nicht verzichtet werden kann. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner:innen verpflichten sich, anstelle der unwirksam oder nichtigen Regelungen eine zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung einer Vertragslücke.
Erfüllungsort ist Aachen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit die Auftraggeber:innen Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, Aachen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss sowohl des Internationalen Privatrechts als auch der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
Zusatz für Auftraggeber / Vertragspartner
Vertragsabschluss
Angebote der WZLforum gGmbH sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, unverbindlich. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch unsere schriftliche Rückbestätigung des uns angetragenen Auftrags zustande. Der Auftraggeber und die WZLforum gGmbH sind Vertragspartner.
Vertragserstellung / Verträge mit Dritten
Verträge mit Dritten, die zur Durchführung einer Veranstaltung vereinbart werden und erforderlich sind, werden von der WZLforum gGmbH im Auftrag und Namen des Auftraggebers abgeschlossen, wofür die WZLforum gGmbH im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt wird. Auf Verlangen der WZLforum gGmbH wird der Auftraggeber der WZLforum gGmbH eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Veranstaltung, mit deren Durchführung die WZLforum gGmbH beauftragt wird, Rechte Dritter nicht beeinträchtigt und insbesondere nicht gegen rechtliche Vorschriften, gleich welcher Art, verstößt.
Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsbedingungen
Wird zwischen der WZLforum gGmbH und dem Auftraggeber eine Mindestteilnehmer:innenzahl für die Teilnehmer:innenregistrierung vereinbart, behält sich die WZLforum gGmbH das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Zahl die vereinbarte Mindestteilnehmer:innenzahl in Rechnung zu stellen.
Ändert der Auftraggeber ohne Absprache mit der WZLforum gGmbH maßgebliche Bedingungen des Auftrags, die den organisatorischen oder administrativen Aufwand bei der WZLforum gGmbH beeinflussen (z.B. Änderung des Veranstaltungsortes, -datums, -zeit, des Ablaufs des Teilnehmer:innenhandlings, der im Zeit- und Projektplan festgelegten zeitlichen Deadlines und Aufgabenbereiche, des Budgetrahmens) ist die WZLforum gGmbH berechtigt, die bei ihr entstehenden Mehrkosten nach Maßgabe der für die Veranstaltung vereinbarten Honorarbeträge in Rechnung zu stellen.
Zahlungen
Die vertraglich vereinbarten Honorare sowie Kosten in Vorleistung bei Dienstleistungserbringung verstehen sich, so lange im Angebot nicht anders aufgeführt, rein netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die WZLforum gGmbH ist berechtigt, auf den zu erwartenden Rechnungsbetrag
jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Geleistete Vorauszahlungen werden mit der Endabrechnung verrechnet. Wird der von der WZLforum gGmbH berechnete Vorauszahlungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, ist die WZLforum gGmbH berechtigt, von den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten. In diesem Fall kann die WZLforum gGmbH Stornokosten gemäß dieser AGB geltend machen.
Rechnungen von der WZLforum gGmbH sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ist die WZLforum gGmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die WZLforum gGmbH behält es sich vor, weiteren Verzugsschaden wie z.B. Kosten, die durch Einschaltung Dritter entstanden sind, dem Auftraggeber zu belasten.
Absage (Stornierung) einer Veranstaltung durch den Auftraggeber
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Auftrag – gesamt oder in Teilen – zu stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Nach erfolgter Stornierung kann die WZLforum gGmbH eine angemessene Vergütung verlangen. Die Höhe der Stornokosten berechnet sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, wie folgt:
Ab Auftragserteilung bis 60 Tage 30 % der Auftragssumme ab 59 bis 30 Tage 50 % der Auftragssumme, ab 29 bis 15 Tage 70 % der Auftragssumme ab 14 bis 01 Tag 90 % der Auftragssumme.
Zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Auftraggeber auftragsbedingt bereits entstandene Aufwendungen, die über der Prozentstaffel liegen, trägt der Auftraggeber zusätzlich. Dies beinhaltet auch alle entstandenen Kosten Dritter.
Widerruf/Rücktritt
Die WZLforum gGmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls von der WZLforum gGmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches gilt, falls Veranstaltungen unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstaltungszweckes gebucht wurden, insbesondere, wenn entgegen der gegebenen Zusicherung durch die Durchführung der Veranstaltung Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Ebenso ist die WZLforum gGmbH zum Rücktritt berechtigt, falls die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen oder Angaben durch den Auftraggeber nicht korrekt, vollständig oder zeitgerecht im Rahmen des vereinbarten Zeit- und Projektplanes erfolgt sind, und somit die sach- und/oder zeitgerechte Leistungserbringung von der WZLforum gGmbH unmöglich gemacht wird. In diesen Fällen finden grundsätzlich die für die Stornierung vereinbarten Regelungen zur Höhe der Stornokosten sowie für die Kosten Dritter Anwendung. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruches behält sich die WZLforum gGmbH ausdrücklich vor.
Vermietung von WZLforum gGmbH Gegenständen
Die Mietgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu leisten. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine Übertragung von Eigentum erfolgt nur soweit in der Vertragsbeziehung vorgesehen und erst nach vollständiger Abrechnung unserer aus laufenden Verträgen geschuldeten Leistungen und Bezahlung aller unserer offenen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räume, Gegenstände und Einrichtungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie dem Auftraggeber überlassen wurden.
Haftung
Die WZLforum gGmbH haftet für die bei einer Veranstaltung entstandenen Schäden, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck insgesamt gefährden können. Ein etwaiger Schadensersatz ist begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der WZLforum gGmbH. Die WZLforum gGmbH haftet nicht für solche Schäden – insbesondere bei Außenveranstaltungen – die aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse, höherer Gewalt oder Terror entstanden sind.
Erfordert eine Veranstaltung besondere Sicherheitsvorkehrungen oder sind aufgrund der Gegebenheiten (Veranstaltungsort, einzelne Programmpunkte) der Abschluss von Versicherungen erforderlich, ist die WZLforum gGmbH berechtigt, entsprechende Vereinbarungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs-, Tagungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen, es sei denn, den Vermieter trifft eine Ersatzpflicht. Aus diesem Grund übernimmt die WZLforum gGmbH keine Bewachungs- oder Aufbewahrungsverpflichtung, insbesondere auch nicht nach Beendigung einer Veranstaltung. Die Versicherung mitgeführter Gegenstände obliegt allein dem Auftraggeber.
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für den von ihm, seinen Gästen, seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen von ihm beauftragten Dritten verursachten Beschädigungen, Verluste oder Verletzung von Rechten Dritter bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags. Dem Auftraggeber obliegt es, für entsprechenden Versicherungsschutz auf eigene Kosten zu sorgen.
Zusatz für Partnerschaft, Sponsoring und Aussteller
Allgemeines
Die Veranstaltung findet mit einer tagungsbegleitenden Industrieausstellung nach Maßgabe des Veranstalters statt. Die Veranstaltung findet zu den Terminen und in den Räumlichkeiten oder digital statt, so wie es in dem Partnerschafts-/Sponsoring-/Ausstellungs-Vertrag vermerkt ist.
Es gelten die allgemeinen technischen Bestimmungen der Veranstaltungshalle oder des Veranstalters bei digitalen Veranstaltungen. Sofern für die Durchführung der Industrieausstellung eine Unterbeauftragung vorliegt, wird diese in dem Partnerschafts-/Sponsoring-/Ausstellungs-Vertrag vermerkt.
Der Veranstalter hat die Organisation und Rechnungsstellung der WZLforum gGmbH an der RWTH Aachen übertragen.
Anmeldevoraussetzungen
Der Teilnahmeantrag erfolgt mittels eines Partnerschafts-/Sponsoring-/Ausstellungs-Vertrags, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben bei der WZLforum gGmbH an der RWTH Aachen einzureichen ist.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Partner/Sponsor/Aussteller in allen Teilen die Ausstellungsbedingungen des Veranstalters an.
Standflächenvermietung bei Präsenzveranstaltungen
Der Partner/Sponsor/Aussteller erhält nach der Annahme seiner Anmeldung eine Bestätigung. Handelt es sich bei der Veranstaltung, um eine Präsenzveranstaltung, gilt: Die genaue Standflächenzuteilung erfolgt durch den Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt.
Die zugeteilte Standfläche darf in Front und Tiefe den örtlichen Bauvorschriften angepasst werden. Die Vergabe der Standflächen erfolgt aufgrund der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen. Eine, auch teilweise Übertragung der Rechte aus der Zulassung auf Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, auch kurzfristig den Standort und die Größe einer Standfläche zu verändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erforderlich ist.
Vertragsauflösung/Stornierung
Die Buchung ist durch die Unterzeichnung des Anmeldebogens durch den Partner/Sponsor/Aussteller und Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Stornierung durch den Partner/Sponsor/Aussteller
Ein Rücktritt des Partners/Sponsors/Ausstellers von diesem Vertrag ist nur durch eine schriftliche Kündigung möglich. Tritt der Partner/Sponsor/Aussteller vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich weiterhin zur Zahlung:
- Für eine Stornierung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin 20% der Vertragssumme.
- Für eine Stornierung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin 50% der Vertragssumme.
- Für eine Stornierung bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 80% der Vertragssumme.
- Für eine Stornierung ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100% der Vertragssumme.
Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter trägt das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung: Der Veranstalter behält sich daher vor, die Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen an den Veranstalter werden erstattet.
Zahlungskonditionen
Der Partner/Sponsor/Aussteller ist verpflichtet, die vollständige Vertragssumme bis spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin zu überweisen. Wird die Rechnung nicht oder nicht vollständig beglichen, so ist der Veranstalter berechtigt dem Partner/Sponsor/Aussteller zu Beginn des Aufbaus den Zutritt zu seiner Standfläche / Zutritt zur Digitalveranstaltung zu verwehren. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu zahlen.
Haftung und Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, Verluste am partner-/sponsor-/ausstellereigenen oder gemieteten Gut. Dies gilt auch für Schäden an Personen, die durch den Partner/Sponsor/Aussteller oder sein Personal verursacht werden, auch wenn ein Verschulden des Partners/Sponsors/Ausstellers oder seiner Hilfspersonen nicht vorliegt. Es wird jedem Partner/Sponsor/Aussteller empfohlen, gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Diebstahl, Feuer- und Transport des Ausstellungsgutes eine Versicherung abzuschließen. Der Partner/Sponsor/Aussteller haftet für Beschädigungen z.B. durch Anstreichen oder Bekleben von Hallenteilen, Klebstoffreste auf dem Hallenboden, Nageln oder Bohren in Böden, Wände oder Decken. Eventuell durch ungeeignetes Material entstehende zusätzliche Reinigungen bzw. Reparaturen gehen zu Lasten des betreffenden Partners/Sponsors/Ausstellers.
Standgestaltung und Maßnahmeneingrenzung
Die Werbung für das eigene Unternehmen ist dem Partner/Sponsor/Aussteller nur im Rahmen der vertraglich abgestimmten Leistungen erlaubt. Zusätzliche Marketing- und Werbemaßnahmen während der Veranstaltung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und sind i. d. R. kostenpflichtige Zusatzleistungen, die die Zustimmung des Veranstalters bedürfen. Bei Präsenzveranstaltungen, kann die Präsentation auf der Ausstellungsfläche nur in Standform geschehen, zu deren Einhaltung der Partner/Sponsor/Aussteller verpflichtet ist.
Umgang mit den Veranstaltungsräumlichkeiten bei Präsenzveranstaltungen
Wände, Fußböden, Säulen und sonstige Einrichtungen sind schonend zu behandeln und dürfen nicht beklebt, vernagelt, gestrichen oder mit doppelseitigem Klebeband beklebt werden. Die Verwendung von schwer entflammbarem Material (B1) bei Standbau sowie Dekoration ist obligatorisch. Der Nachweis hierüber ist ggf. gegenüber der Brandbehörde zu führen. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z.B. Spiritus, Heizöl oder Gas etc. ist untersagt. Feuermelder, Hydranten, elektr. Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zugänglich bleiben. Leergut ist durch das Standpersonal zu entsorgen und darf nicht in den Gängen abgelegt bzw. abgestellt werden. Eine Lagerung während der Tagung ist nicht möglich. Sollte es zur Notwendigkeit kommen, dass der Veranstalter Partner/Sponsor/Aussteller-Materialien entsorgen muss, werden pro m² Entsorgungsmaterial 3€ in Rechnung gestellt. Bei außerordentlicher Nutzung durch den Partner/Sponsor/Aussteller können dem Partner/Sponsor/Aussteller Stromanschluss-/Stromverbrauchs-/Reinigungs-/Telekommunikationskosten in Rechnung gestellt werden.
Gastronomische Betreuung
Das Bewirtungsrecht obliegt dem Veranstalter. Die Abgabe von eigenen/mitgebrachten Speisen, Getränken etc. ist grundsätzlich nicht zulässig und nur in Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.
Datennutzung und -verarbeitung
Gemäß DSGVO, Artikel 6, Absatz 1 werden die bei der Anmeldung aufgeführten Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und Abrechnung verarbeitet.
WZLforum gGmbH
Stand Mai 2022